Haben Sie jemanden bestimmt, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder sich nicht verständlich äußern können? Haben Sie festgelegt, wer für Sie bevollmächtigt ist?
Das waren die zwei Kernfragen, um die sich der Vortrag „Selbstbestimmung bis zum Schluss“ drehte. Stefan Waldburg, Sozialarbeiter im Hospizdienst und aktives Mitglied bei büderich.digital, informierte die interessierten Gäste über die beiden Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Stefan Waldburg ist Profi. Alle Fragen aus dem Publikum werden beantwortet und gute Tipps kann jeder mitnehmen.
Vorsorgevollmacht
Im ersten Teil ging Waldburg auf die Vorsorgevollmacht ein. „Das Wort Vorsorgevollmacht ist nicht ganz korrekt, denn es ist eine Vollmacht“ macht er die Teilnehmer aufmerksam“. Die bevollmächtigte Person soll in bestimmten Angelegenheiten vertreten“. Er rät, dass „die bevollmächtigte Person ein absolute Vertrauensperson ist“.
In einer Vorsorgevollmacht können viele Dinge geregelt werden. Z.B. die „Gesundheitssorge“ wenn es um die Pflege geht. Auch bei den Themen „Behörden und Vermögenssorge“ kann festgelegt werden, ob der Bevollmächtigte bei Behörden und Versicherungen vertreten darf. Ebenso die Vermögensverwaltung und Rechtsgeschäfte können in der Vorsorgevollmacht aufgeführt werden.
Erstaunen hörte man bei den Teilnehmern beim Thema „Untervollmacht“. Der Bevollmächtigte ist damit in der Lage, eine Untervollmacht zu erteilen. Sinnvoll ist dies, wenn die bevollmächtigte Person eine weitere vertraute Person einbeziehen möchte, weil selbst nicht ausreichend fachliche Kenntnisse vorhanden sind. „Achtung: beim Bankkonto greift i.d.R. die Vorsorgevollmacht nicht. Aus Haftungsgründen verlangen Banken eine Kontovollmacht“ mahnt Stefan Waldburg.
Der Begriff „Ehegattennotvertretung“ war den Teilnehmern unbekannt. Liegt bei Ehegatten keine Vorsorgevollmacht vor, kann die Ehegattennotvertretung greifen. Sie ist ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten. Doch Waldburg rät davon ab: „Besser vorher eine Vorsorgevollmacht ausstellen, wenn die Person sich klar ausdrücken kann“.
Patientenverfügung
Stefan Waldburg nennt sie „Instrument zur Selbstbestimmung“. Kann ein Mensch z.B. keine Entscheidung mehr treffen oder befindet er sich im unmittelbaren Sterbeprozess und kann sich nicht klar äußern, ist eine Patientenverfügung hilfreich. Detailliert können einzelne Punkte wie „Lebenserhaltende Maßnahmen“ oder „Wiederbelegung“ aufgenommen werden.
Wer kann bei den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung helfen?
Rechtsanwälte und Notare bieten i.d.R. diese Dienstleistungen an, allerdings nicht kostenlos. Wichtig zu wissen: keines der beiden Unterlagen bedarf einer Beglaubigung. Ein sehr gutes Werkzeug um sich diesen Themen anzunähern und weitere Fragen zu klären findet man auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
für die Patientenferfügung
für die Vorsorgevollmacht
„Es muss nicht immer ein Ehepartner Bevollmächtigter sein, auch gute Freunde kommen in Frage“ erklärt Waldburg zum Abschluss der Informationsveranstaltung. Und weiter: „Über diese Themen mit vertrauten Personen sprechen, sich damit auseinandersetzen“.
Beitrag von Peter Kothenschulte