Frauen in die Bruderschaft – neuer Versuch und neue Chance?

Möchten die Mitglieder, dass sich der Verein für Frauen öffnet? Die Blaukittel haben die Wahl – zum zweiten Mal! Im Anschluss an die Schützenfestabrechnung am 20. September können die Mitglieder über eine Satzungsänderung abstimmen.

Was bedeutet das konkret?

In der Einladung zur Versammlung führt der Vorstand die beiden Paragraphen aus der Satzung auf.

  • In §1 geht es um „….eine Vereinigung von Männern….“
  • In §3 geht es um die Mitgliedschaft: „….kann jede männliche Person werden….“.

Die Änderungen, über die die Versammlung abstimmen sollen, lauten:

  • §1 „…..eine Vereinigung von Personen….“
  • §3 “ Mitglied kann jede Person werden….“

Bereits im September 2023 stand das Thema auf der Tagesordnung. Damals stimmten die Blaukittel gegen die Satzungsänderung.

Im Dorf wurde seitdem das Thema heiß diskutiert. Die Befürworter einer Änderung waren enttäuscht und konnten nicht verstehen, dass sich die Bruderschaft nicht öffnen soll. Sie sehen das Potential durch neue Mitglieder und Chancen, den Verein zukunftsfähig aufzustellen u.a. bei den Schülerschützen. Die Gegener beharren auf die Satzung und möchten die Tradition bewahren.

Wie sieht es der Vorstand?

Zur Abstimmung in 2023 war das Thema im Vorstand nicht präsent. Entsprechend wurden Fragen der Mitglieder, wie eine Mitgliedschaft von Frauen aussehen soll, nicht beantwortet . Doch es hat sich viel getan: der Vorstand ist in die Offensive gegangen und es hat bereits zwei Treffen mit interessierten Frauen gegeben. Ein weiterer Termin wird noch vor der Abstimmung erfolgen. Es sind gemeinsam Ideen entstanden, wie eine Mitgliedschaft von Frauen aussehen kann.

Brudermeister Michael Plott, der erst seit der letzten Generalversammlung den Blaukitteln voran steht, möchte das Thema nicht nur nach vorne bringen, sondern auch zum Abstimmungstermin abhaken. „Die Änderung wird vom Vorstand voll unterstützt und wir möchten auch die Mitglieder von der Öffnung für alle Personen überzeugen“ betont Plott, und fügt an „niemand soll sich unwohl fühlen, wir werden Fragen aller Mitglieder bei der Versammlung beantworten“. Ein Frage hat er bereits beantwortet: „Wir bleiben eine Bruderschaft – auch mit Frauen!“

Welche Mehrheit ist notwendig?

Für die Satzungsänderung der „Schützenbruderschaft St. Kunibert e.V. Werl-Büderich von 1654“ ist eine 3/4-Mehrheit notwendig.

Daher ruft der Vorstand alle Mitglieder auf, an der Versammlung und Abstimmung teilzunehmen. Es soll ein möglichst repräsentatives Ergebnis erzielt werden. Bei der Abstimmung vor zwei Jahren waren nicht viele Mitglieder der Einladung gefolgt und es hallte nach, dass es nicht das Meinungsbild wiederspiegelt. Nun ist jeder einzelne Blaukittel aufgefordert, seine Stimme abzugeben.

Schützenfestabrechnung und Verlosung Fassanstich zum Oktoberfest

Vor der Abstimmung wird der Geschäftsbericht zum diesjährigen Schützenfest vorgetragen. Des weiteren werden zwei neue Kassenprüfer gewählt. Im Anschluss an die Abstimmung zur Satzungsänderung soll der Fassanstich zum Oktoberfest verlost werden. Im letzten Jahr hatte Jutta Griewel die ehrenvolle Aufgabe. Sie war für Herbert Kampschulte eingesprungen, der zwar die Verlosung gewonnen hatte, aber am Festtag verhindert war.

Beitrag von Peter Kothenschulte

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