Vorläufer einer Zusammenlegung
Andreas Dunker schreibt im Jahrbuch des neuen Heimat- und Geschichtsvereins, dass schon Ende der Dreißiger Jahre (nämlich 1938) der damalige Kreisleiter der NSDAP in Soest eine Vereinigung beider Gemeinden vorgeschlagen habe. Obwohl Amtsbürgermeister Klever die Vorzüge einer Großgemeinde preist, ist der Ostbüdericher Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Bresser einstimmig der Auffassung, dass Ostbüderich an einer Zusammenlegung mit Westbüderich nicht interessiert sei. In einer Großgemeinde sei das gute Verhältnis der Kommunalpolitiker mit der übrigen Bevölkerung nicht mehr gewährleistet. Zudem befürchten sie wirtschaftliche Nachteile für Ostbüderich. In Westbüderich unter Bürgermeister Wrede scheint man einem Zusammenschluss eher zugeneigt. Vergeblich!
Falls höheren Ortes der Großgemeinde der Vorzug gegeben würde, bittet man, die Zwerggemeinden Budberg, Holtum und Schlückingen, vertreten durch einen Ortsvorsteher, mit einzubeziehen.
Die alliierten Besatzungstruppen machen 1945 Franz Blüggel zum gemeinsamen Bürgermeister der beiden Büdericher Gemeinden. Ab 1946, mit den ersten freien Kommunalwahlen nach dem 2. Weltkrieg, wird Westbüderich durch Franz Mawick und Ostbüderich durch Josef Sträter als gewählte Bürgermeister vertreten. Mein Vater, Franz Mawick muss 1956 wegen seiner sehr schweren Erkrankung aus der Politik ausscheiden. Kurz zuvor drängt die Amtsverwaltung auf einen Zusammenschluss beider Gemeinden mit dem Namen Büderich.
Wiederum erreicht man in der Vertretung der kleineren Gemeinde Ostbüderich nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eine Zusammenlegung. Der Westbüdericher Gemeinderat stimmt einstimmig für den sofortigen Zusammenschluss. Es wird jedoch beschlossen, so schnell wie möglich eine Volksabstimmung anzuberaumen. Soweit ist es aber nie gekommen. Man darf annehmen, dass einige Gegner der Zusammenlegung, vor allem aus Ostbüderich, um ihre politischen und wirtschaftlichen Einflüsse bangen.
In beiden Gemeinden sind 1956, nach der Erkrankung meines Vaters, die meisten der Gemeinderäte von der Zentrumspartei zur CDU gewechselt. In Ostbüderich bleibt Josef Sträter Bürgermeister. In Westbüderich ist Fritz Scheele und nach dessen Tod Kaspar Kortmann Bürgermeister. Von höherer Instanz wird Ende der 1950er/Anfang der 1960er Jahre abermals die Diskussion um die Fusion der beiden Ortsparlamente angeregt. Der damalige Amtsdirektor Alois Hiltenkamp macht jedoch den Vorschlag, die Angelegenheit bis nach der Kommunalwahl im Oktober 1962 zu vertagen.
Prozess der Zusammenlegung 1962 bis 1963
1962 gewinnt die Diskussion über eine Zusammenlegung der beiden Büdericher Gemeinden größere Dynamik. Das Thema beherrscht die Gespräche an den damals noch vorhandenen Gasthaustheken, in Stammtischrunden und in den Familien. Ja sogar in den Betrieben und auf der Straße wird intensiv und kontrovers diskutiert. Die Meinungsführer gehören interessanter Weise alle der CDU, der beherrschenden Partei in Büderich, an. Die ablehnende Seite vertritt Josef Sträter, CDU-Bürgermeister von Ostbüderich. Fürchtet er um den Fortbestand seines Bürgermeisteramtes?
Auf der anderen Seite steht Fritz Tönnies, mächtiger Ostbüdericher Gemeinderat und Vorsitzender des Schulverbandes mit Ambitionen auf das Bürgermeisteramt. Im Hintergrund agiert Emil Hegemann, Rektor der Büdericher Marienschule, als engagierter Befürworter der Vereinigung der Gemeinden. Von allen Seiten zu einer Stellungnahme gedrängt, verhält sich Kaspar Kortmann, CDU-Bürgermeister Westbüderichs, eine Zeitlang recht unentschieden.
Emil Hegemann berichtet in handschriftlichen Aufzeichnungen, dass zum 27. September 1962 eine gleich lautende Bitte um Einberufung einer Gemeinderatssitzung mit dem Tagesordnungspunkt „Zusammenlegung der Gemeinden West- und Ostbüderich“ den Bürgermeistern Kortmann und Sträter zugestellt wird. Josef Krampe fährt nach Abstimmung mit Fritz Tönnies in beiden Gemeinden zu den Ratsmitgliedern und erbittet die Unterschrift zur Einberufung der entscheidenden Gemeinderatssitzungen. „Ihm, Josef Krampe, gebühre das entscheidende Verdienst zu dieser Angelegenheit, denn von ihm sei die kurz entschlossene Initiative ausgegangen.“
In Westbüderich unterschreiben fünf der sechs Gemeinderatsmitglieder. In Ostbüderich sind es vier Räte, die eine Ratssitzung zum Thema Zusammenlegung fordern. Dem Begehren muss stattgegeben werden. Die Sitzungen werden auf den 10. Oktober 1962 festgelegt. Die Position Sträters ist damit stark geschwächt. Kortmann verhält sich noch immer indifferent.
Mitgliederversammlung der CDU-Ortsunion Büderich am 6. Oktober 1962
Am 28. September 1962 lädt nun der Vorsitzende der CDU – Ortsunion Büderich, Fritz Tönnies, zu einer Mitgliederversammlung für den 6. Oktober 1962 ein. Der Haupttagesordnungspunkt soll auch hier der Zusammenschluss der Gemeinden West- und Ostbüderich sein.
Eine kurze Anmerkung an dieser Stelle sei mir erlaubt: Ich vermute, dass die sich fast überstürzenden Ereignisse nicht ohne Unterstützung von übergeordneten Stellen, bzw. einflussreichen Persönlichkeiten gefördert worden sind. Die politische Vorentscheidung für eine Zusammenlegung fällt aber eindeutig in dieser CDU-Mitgliederversammlung in der Gaststätte Haumann.
Emil Hegemann berichtet in seinen protokollarischen Aufzeichnungen recht anschaulich vom Verlauf der Mitgliederversammlung.
Von den 12 Mitgliedern fehlen drei, davon einer entschuldigt. Zwei Interessenten nehmen nach den Aufzeichnungen Hegemanns zusätzlich teil. Von den Bürgermeistern ist nur Kaspar Kortmann anwesend. Als Gäste nehmen Hans-Gerhard Klauer, CDU – Geschäftsstelle Soest und Amtsbürgermeister Alfons Brumberg, ebenfalls CDU – Mitglied, aus Wickede teil.
Im Anschluss an die Begrüßung durch Fritz Tönnies fragt Gemeinderat Wilhelm Schäfer-Distelhoff nach den Gründen, die eine Verschmelzung der beiden Gemeinden notwendig machen. Franz Diek, Fritz Tönnies und Tonius Uhlenberg verweisen darauf, dass beide Gemeinden schon ein geschlossenes Ganzes bilden, allerdings mit einer angeblich willkürlichen Grenzziehung, die kein Fremder nachvollziehen könne. Die Gemeindeverwaltung würde vereinfacht werden. Übergeordnete Gemeindeaufgaben wie Schule, Feuerwehr, Beleuchtung, Kanalisation drängten geradezu darauf, sich zusammen zu schließen, damit anfallende Kosten anteilsmäßig aufgeteilt werden könnten.
Amtbürgermeister Brumberg sieht Nachteile in einem Zusammenschluss darin, dass die Tradition mit zwei Gemeinden in einer Ortschaft, zwei sechsköpfigen Gemeinderäten und zwei Bürgermeistern beendet werde. Die Bürgermeister würden (vielleicht) ihre Posten los zugunsten eines Bürgermeisters. Das seien aber nur persönliche Gründe ohne Blick auf das Gemeinwohl. Die Vorteile einer Zusammenlegung überwögen jedoch alle Nachteile. Die Verwaltung würde deutlich entlastet. Die Gewerbeeinkommen flössen zusammen, und es könne mehr für die Gemeinden angeschafft werden. Die überwiegende Meinung der Bevölkerung sei für den Zusammenschluss. Er appelliert an die anwesenden Gemeinderäte, uneigennützig, mit Weitblick und Mut in den folgenden Gemeinderatssitzungen für einen Zusammenschluss zu stimmen.
Der flammende Appell Emil Hegemanns an die Teilnehmer der Versammlung verdient es, weitgehend im Wortlaut hier präsentiert zu werden:
„Ich glaube, jeder in unserem Kreis würde, wenn er beruflich, wirtschaftlich und finanziell unabhängig wäre und auf nichts und niemanden persönlich Rücksicht zu nehmen brauche, für den Zusammenschluss stimmen. Und als Gemeindevertreter hat ein Mann (Frauen kamen in der Büdericher Politik offiziell noch nicht vor) nur die einzige Verpflichtung, dem Wohle der Gemeinde zu dienen. Hier ist so eine Entscheidung, die ungewöhnlich ist und verlangt, dass die Menschenfurcht in ängstlichen Gemütern überwunden wird. Überall in Deutschland und der Welt sind die Bemühungen dahin gehend, sich zusammen zu schließen und dann im Durchsetzen zur Erreichung von gesteckten Zielen stärker zu sein. Und hier, ausgerechnet in Büderich, will man nicht diesen Schritt vorwärts tun, sondern im Alten beharren und so einen Schritt rückwärts machen.
Eine Ortschaft mit 1700 Einwohnern ist immer gewichtiger bei Wünschen und Forderungen als eine mit 1200 und eine mit 500 Einwohnern. Zusammengelegt wäre Büderich eine der größten Gemeinden im Amt Werl, sowohl flächen- als auch einwohnermäßig.
Hier spielen bei den Zweifelnden nur persönliche Bedenken eine Rolle, rein persönliche Interessen. Die neue Gemeindevertretung wird 12 Vertreter zählen, so dass praktisch alle Gemeindevertreter im Amt bleiben könnten.
Wenn diese gewählten Vertreter sich aber jetzt zum Zusammenschluss bekennen, dann wird es deren geschichtliches Verdienst sein, das geeinte Büderich geschaffen zu haben.
Seien wir doch weit- und nicht kurzsichtig. Man soll doch nicht sagen, die Büdericher seien Eigenbrötler. Das wird uns nur als Dummheit ausgelegt werden. Dagegen sein können nur die ewigen Nörgler, die grundsätzlich über alles nörgeln. Das tun sie dann im Geheimen, den Mut zum offenen Bekenntnis bringen sie nicht auf.
Trennen wir uns von diesen und den persönlichen Sorgen in diesem Falle, sondern handeln wir echt politisch weitdenkend, dann wird uns der Dank der Mitbürger und späterer Generationen gewiss sein.“
Emil Hegemann hat bei seinen Deutungen das Szenario von 1969 mit dem Anschluss an Werl und dem Ende von „Großbüderich“ noch nicht erahnen können.
Nach Hegemanns Protokoll sorgt sich ein Handwerksmeister: „Du brauchst nach nichts zu fragen, aber ich kann das nicht als Geschäftsmann.“ Josef Krampe erwidert ihm, wenn er das aus persönlichen Gründen nicht verantworten könne, solle er auch keine Verantwortung übernehmen und seinen Gemeinderatsposten niederlegen.
Kaspar Kortmann als Westbüdericher Bürgermeister fragt, wann ein Zusammenschluss denn wirksam werde. Amtsbürgermeister Brumberg beruhigt ihn mit der Erklärung, dass nach dem Beschluss mindestens noch ein Jahr ins Land gehen würde, bis dass der Landtag durch Gesetz den Zusammenschluss wirksam werden lasse.
Fast alle Anwesenden sind der Meinung, dass der Zusammenlegungsbeschluss durch eine Volksabstimmung zu erfolgen habe. Obwohl rechtlich möglich, wehren Brumberg und Hegemann dieses Ansinnen leidenschaftlich ab. Unter allen Umständen müsse eine Abstimmung durch die Bevölkerung vermieden werden. Das bringe nur Unruhe ins Dorf und rufe alle Nörgler und Quertreiber auf den Plan. Die Gemeinderäte seien in einer verantwortlichen Stellung und hätten darum für die kommende Generation verantwortlich zu denken und zu entscheiden. Da den Beteiligten nun wahrscheinlich klar wird, dass der Ausgang einer Entscheidung durch die Wähler ungewiss ausgehen könnte, wird eine Volksabstimmung in dieser Sitzung nicht mehr erwähnt.
Alfons Brumberg fordert alle CDU-Männer auf, öffentlich durch Handzeichen zu erklären, ob sie für einen Zusammenschluss West- und Ostbüderichs durch die Gemeinderäte sind. Die meisten Finger gehen sofort hoch, einige schließen sich nach abschätzendem Schauen nach rechts und links an. Einstimmig wird für den Zusammenschluss plädiert. Die entscheidende Hürde ist genommen.
In den nachfolgenden Gemeinderatssitzungen kann die öffentliche Bekundung der CDU Mitglieder nicht mehr rückgängig gemacht werde. Hegemann schreibt: „Eine Schlacht war siegreich beendet! Hurra!“
Kaspar Kortmann erzählt später dem Fritz Tönnies, dass Josef Sträter zwei Tage nach der CDU – Versammlung und zwei Tage vor den entscheidenden Gemeinderatssitzungen einen letzten Versuch startete, die geforderten Gemeinderatssitzungen zu verhindern. Sträter habe ihn, den noch Westbüdericher Bürgermeister veranlasst, mit ihm nach Werl zu Rechtsanwalt Krampitz zu fahren. Dieser solle klären, ob die Einberufung der Sitzungen wegen Formfehler ungültig sei. Der Versuch der Verhinderung scheitert, und der Weg für die entscheidenden Sitzungen ist frei.
Die entscheidenden Gemeinderatssitzungen
Am 10. Oktober 1962 tritt um 16.00 Uhr die Ostbüdericher Gemeindevertretung im Versammlungszimmer der Gaststätte Haumann zusammen. Stellvertretender Bürgermeister Franz Diek leitet, wie die Westfalenpost berichtet, „gewandt“ die Versammlung. Bürgermeister Sträter fehlt, da auf seinem Hof die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen sei.
Nach ermutigenden Worten von Amtsdirektor Hiltenkamp und Amtsbürgermeister Brumberg mit dem Hinweis auf die historische Stunde, fällt die Abstimmung der Anwesenden einstimmig für den Zusammenschluss aus.
Die Versammlung des Westbüdericher Rates beginnt unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kortmann am gleichen Ort um 19.00 Uhr. Er begrüßt Altbürgermeister Wrede und die Gemeinderäte aus Ostbüderich, die sich die Westbüdericher Entscheidung nicht entgehen lassen wollen. Auch hier preist Amtsdirektor Hiltenkamp die Vorzüge einer Zusammenlegung mit den guten Möglichkeiten der weiteren Entwicklung der Gesamtgemeinde.
Die Entscheidung fällt, wie erwartet, einstimmig für eine Zusammenlegung beider Gemeinden.
Brumberg gratuliert beiden Gremien, endlich einen alten Zopf abgeschnitten zu haben. Jetzt sei der Weg für die Zukunft frei. Die vereinte Schlagkraft Groß-Büderichs führe leichter zum Ziel als vorher. „Die Zeit wird es lehren, dass dieser Entschluss richtig war“ ergänzt Hiltenkamp.
Es versteht sich, dass das Ereignis mit einer maßvollen Feier abgeschlossen wird. Wie maßvoll entzieht sich meiner Kenntnis.
An dieser Stelle sind die an der Entscheidung beteiligten Mitglieder der Gremien namentlich zu nennen:
Für Ostbüderich:
Franz Diek, stellvertretender Bürgermeister von Ostbüderich, Bruno Kutz, Alfons Reisch, Fritz Tönnies und Kaspar Stute.
Für Westbüderich:
Kaspar Kortmann, Westbüdericher Bürgermeister, Heinrich Brinkmann, Josef Krampe, Franz Rinsche, Wilhelm Schäfer-Distelhoff und Josef Theine.
Für die Verwaltung:
Amtsdirektor Alois Hiltenkamp und Amtmann Hans Rüther, für das politische Amt Werl Amtsbürgermeister Alfons Brumberg.
Durch diese Gemeinderatsbeschlüsse ist der Weg für den Zusammenschluss geebnet. Doch wie geht es in Büderich weiter?
Erst einmal tut sich offiziell in den Gemeinderäten nichts. Sie bleiben vorerst mit ihren Bürgermeistern im Amt. Um entscheidende Probleme zu lösen, müssen sie jedoch jetzt zusammenarbeiten und sich gemeinsam zu Ratssitzungen treffen.
Am 29. April 1963 wird Fritz Tönnies zum Beauftragten für Gesamtbüderich mit sieben von elf Stimmen gewählt. Der Versuch Bürgermeister Sträters, die Abstimmung hinaus zu schieben bzw. zu verhindern scheitert.
Ein Wappen und eine Fahne sollen ausgearbeitet werden, auf denen auf Anregung des Bürgers Franz Ferdinand Mawick die enge Verbindung Büderichs mit Kloster Marienfelde um 1200 und nach Meinung von Amtmann Rüther die Birkenbaumschlacht heraldisch berücksichtigt werden sollten. Tönnies regt an, ein Festbuch mit der Geschichte Büderichs und einer Ortschronik zu schreiben. „Wer das tun soll, darüber müssen sich die Experten noch einig werden.“ Das ist, mit Ausnahme des Wappens, meiner Kenntnis nach bis heute noch nicht geschehen.
Von anderer Stelle wird angeregt, einen Film über Büderich und speziell über die Zusammenlegungsfeier mit Hilfe von Spendern zu drehen. Dieser könne später unter Einbezug der übrigen Amtsgemeinden zu einem Film über das Amt Werl werden. Der Film wurde jedenfalls zum Teil realisiert. Auch die Gründung eines Heimatvereins, wenn auch vergeblich, wird angedacht.
Nachdem alle zuständigen Gremien, das Amt Werl, die Landwirtsschaftskammer Westfalen-Lippe, der Kreis Soest und der Regierungspräsident Arnsberg ihre Zustimmung bekundet haben, bringt Innenminister Weyer am 23. Juli 1963 den Entwurf eines Gesetzes über den Zusammenschluss beider Gemeinden in den Landtag ein. Grundlage ist der Gebietsänderungsvertrag vom 10. Oktober 1962. Er soll am 1. Januar 1964 in Kraft treten. Der neue Name ist Büderich (Westfalen).
In der Begründung werden alle Argumente der Befürworter wieder aufgegriffen. „Der vorgesehene Zusammenschluss beider Gemeinden trägt den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnissen Rechnung.“
Im November 1963 befasst sich der nordrhein-westfälische Landtag mit der Fusion.
Emil Hegemann berichtet vom 26. November 1963: „Am heutigen Dienstag kam Tönnies um 11.50 Uhr zu mir in die Schule und berichtete mir lachend: Ich habe gerade ein Telegramm aus Düsseldorf erhalten, dass der Gesetzesvorschlag vom Zusammenschluss West- und Ostbüderichs zur Gemeinde Büderich heute morgen in der Landtagssitzung in 1. und 2. Lesung Gesetz geworden ist. Damit gibt es ab 1. 1. 1964 nur noch Büderich (Westfalen). Unterschrieben war das Telegramm mit Dr. Pöppinghaus, (dem damaligen Landtagsabgeordneten).
Ich war innerlich richtig froh, aber äußerlich gelassen. Damit hatte unser langes, planmäßiges und zielbewusstes Streben endlich den erwünschten Erfolg.“
Der augenfällig entscheidende Schritt zum Zusammenschluss wird am 30. 12. 1963 vollzogen. Im Zimmer des Amtsdirektors wird Fritz Tönnies zum Beauftragten des Innenministers mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Rates und des Bürgermeisters der Groß-Gemeinde Büderich ernannt. Gleichzeitig werden alle Funktionen der bisherigen Bürgermeister und Gemeinderäte außer Kraft gesetzt. Juristisch sind Ost- und Westbüderich mit ihren politischen Vertretern nicht mehr existent.
Ab 1. Januar 1964 gibt es nur noch ein Büderich.
Fritz Tönnies ist für kurze Zeit fast der „Alleinherrscher“ von Büderich. Gleichzeitig wird vom Oberkreisdirektor von Winzingerode der Termin der Wahl der Gemeindevertretung von Büderich auf den 1. März 1964 festgesetzt.
In Kürze folgt hier der dritte und letzte Teil unserer kleinen Serie über den Zusammenschluss von West- und Ostbüderich.
Beitrag von Kunibert Mawick + / Redaktion Markus Mawick